DRK-Velbert Bereich: DRK-Sozialstation / Behandlungspflege

Behandlungspflege

Hier soll die ärztliche Verordnung der Behandlungspflege zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung beitragen. Die Leistungen nach § 37,2 SGB V sind von den Kassen in 3 Leistungsgruppen aufgeteilt.

Die ärztliche Verordnung muss vom Arzt begründet und von der Kasse genehmigt werden. Somit zahlt die ärztlich verordnete Behandlungspflege die Krankenkasse.

Selbstverständlich nimmt unser Pflegeteam der DRK-Sozialstation mit Ihrem Hausarzt Kontakt auf und spricht auch mit Ihnen die Möglichkeiten der Behandlungspflege zu Hause durch.

 

Gerne übernehmen wir für Sie die bürokratischen Angelegenheiten mit der Krankenkasse bis hin zur Kostenübernahme.