DRK-Velbert Bereich: DRK-Sozialstation / Grundpflegerische Leistungen

Grundpflegerische Leistungen

Bei den Leistungen nach § 37,1 SGB V ist vom Gesetzgeber das Ziel der häuslichen Krankenpflege klar definiert.

Häusliche Krankenpflege und Seniorenpflege soll zunächst ambulant zu Hause durchgeführt werden, um somit einen stationären Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Der Patient kann nach § 37,1 SGB V für 28 Tage den häuslichen Pflegedienst, hier die DRK-Sozialstation, in Anspruch nehmen.

Die grundpflegerische Versorgung wird in Verbindung mit der Behandlungspflege durchgeführt, wie auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Finanziert wird dies nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse über die Krankenversicherung mit der Zielsetzung:

ambulante pflegerische Versorgung steht vor stationärem Aufenthalt.